Für Angehörige
Mit Einverständnis der Betroffenen Person, Einbezug seiner Angehörigen oder deren Bezugspersonen, bei der Bedarfsabklärung.
Betroffene Angehörige entlasten.
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Ich begleite oder unterstütze Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen und Menschen, die sich in belastenden Lebenssituationen befinden.
Um alle Lebensbereiche zu erfassen, erfolgt ein Erstgespräch zu Hause, in einer Klinik, bei Ihrem Therapeuten, in meiner Praxis oder an einem abgemachten Ort.
Gemeinsam werden, wenn möglich Ziele und Vereinbarungen getroffen.
Ich begleite Sie individuell im häuslichen Umfeld und unterstütze Sie persönlich. Das bedeutet für Sie, gleichbleibende Betreuung und keine wechselnden Personen.
Wenn sie vor oder nach einem Klinikaufenthalt zur Alltagsbewältigung, Unterstützung benötigen.
Stützend zur ambulanten psychotherapeutischen Betreuung.
Bei der Erarbeitung und Einübung von für Sie angepassten Tages- / Wochenstruktur.
Ich kann Sie bei der Kontaktaufnahme zu Ämtern, Spital und Arzt begleiten.
Möglichst frühzeitiges Erfassen von Krisensituationen und Begleiten dadurch.
Unterstützung bei der medikamentösen Therapie gemäss ärztlicher Verordnung.
Hilfestellung bei einfachen pflegerischen Massnahmen. Z.B. messen der Vitalzeichen etc.
Erarbeiten von Bewältigungsstrategien.
Anmeldung durch den Hausarzt, Fachdienste oder Kliniken.
Es besteht die Möglichkeit, dass Erstgespräch in der Praxis oder in der Klinik durchzuführen.
Auf Wunsch und in Rücksprache mit der Betroffenen Person, Rückmeldung über den Verlauf der Behandlung.
Mit Einverständnis der Betroffenen Person, Einbezug seiner Angehörigen oder deren Bezugspersonen, bei der Bedarfsabklärung.
Betroffene Angehörige entlasten.
Ich verfüge über ein Atelier/Praxisraum und biete Ihnen die Möglichkeit sich kreativ auszudrücken.
(Farben, Musikinstrumente,Ton).
Dieses Angebot ist ebenso in ihrer gewohnten Umgebung umsetzbar. Nur auf Anfrage. (Materialien exklusiv bei mir beziehbar).
Den Praxisraum in einer ruhigen Atmosphäre für Gespräche zu nutzen
Erfolgt schriftlich oder telefonisch durch eine Fachperson oder des Betroffenen.
Es erfolgt eine Bedarfsabklärung. Der Bedarf wird gemeinsam ausgearbeitet und schriftlich erfasst und an die Überweisungsberechtigten übermittelt.
Wenn Sie mir eine E-Mail schreiben oder Sprachnachricht auf der Combox hinterlassen, werde ich mich baldmöglichst bei Ihnen melden. Die Rückmeldung erfolgt spätestens nach einem Tag
Um eine gute Planung zu ermöglichen, melden Sie sich frühzeitig.
Im Verhinderungsfall bitte Termin 24 Stunden vorher absagen. Ansonsten wird die berechnete Zeit dem Selbstzahler, in Rechnung gestellt.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich von meiner Seite her aus persönlichen und organisatorischen Gründen nicht grenzenlos zur Verfügung stehe.
Im Notfall oder Lebensbedrohendem Zustand ist es aber notwendig sich Hilfe zu holen oder zu handeln.
Erwachsene:
061 553 56 56
Kinder und Jugendliche:
061 553 55 55
Erwachsene:
061 325 51 00
Medizinischer Notfall:
061 261 15 15
Sanität, Ambulanz:
144
Kinder und Jugendnotruf: 147
Polizei: 117
Nach einer ärztlichen Verordnung (Klinik, Hausarzt oder Psychiater) werden alle Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung direkt mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet.
Der gesetzliche Selbstbehalt von 10% geht zu Lasten des Klienten und wird von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
Gemäss des Artikels 7 der Krankenpflegeleistungsverordnung.
(KVG Art 7.)
Oder durch die Ergänzungsleitungen finanziert. Für restliche Kosten, die nicht gedeckt sind, kommt die Wohngemeinde auf.